Der Universitätsrat ist das höchste Entscheidungsgremium der Institution. Er setzt sich zusammen aus dem Rektor, der den Vorsitz inne hat, den Direktoren der Fakultäten, Schulen und Instituten, den Vertretern der Forscher, Lehrkräfte und Studierenden und einem Vertreter des Arbeiterpersonals. Das Generalsekretariat der Universität ist gleichzeitig das Generalsekretariat des Universitätsrates.
Das Organgesetz der UNAM befähigt dieses Gremium, Normen und allgemeine Bestimmungen zu erlassen, um eine bestmögliche Organisation und Funktionsweise der Institution zu ermöglichen.
Der Rat tagt im Plenum oder in Kommissionen, in ordentlichen oder auβerordentlichen Sitzungen. Damit eine Entscheidung im Plenum getroffen werden kann, sind mindestens fünfzig Prozent der Stimmen plus eine notwendig, es sei denn es handelt sich um Angelegenheiten, die eine besondere Mehrheit verlangen.
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