KOLLEGIALGREMIUM DER DIREKTOREN VON FAKULTÄTEN UND SCHULEN
Das Kollegialgremium, dessen Funktion es ist, die Kommunikation zwischen dem Rektor, den Direktoren der Fakultäten und Schulen und anderen Einrichtungen der Universität aufrecht zu erhalten, hat die Funktion eines akademischen und administrativen Koordinationsorgans, da hier akademische, schulverwaltungstechnische und generell alle Aspekte analysiert und diskutiert werden, die eine Planung und Optimierung der Entwicklung der Institution ermöglichen.
Das Kollegialgremium besteht aus dem Rektor, der der Vorsitzende ist, den Direktoren aller Fakultäten und Schulen und den Koordinatoren der Bereiche Geisteswissenschaften und Wissenschaftliche Forschung und der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften. Das Amt des Sekretärs des Kollegialgremiums fällt laut Satzung in den Aufgabenbereich des Generalsekretärs der Universität
KOLLEGIALGREMIUM DER DIREKTOREN DER SEKUNDARSTUFE II
Seit seiner Entstehung im Jahr 1985 hat dieses Kollegialgremium die Funktion eines Beratungsorgans, das die Aufgabe hat die Kommunikation zwischen dem Rektor, dem Generaldirektor und den Direktoren der Nationalen Voruniversitären Schule und der Sekundarstufe II der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften aufrecht zu erhalten und zu fördern.
Im Plenum des Kollegialgremiums werden Entwürfe für gemeinsame Projekte der Nationalen Voruniversitären Schule und der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften in Bezug auf akademische Angelegenheiten, Forschung oder Kulturarbeit ausgearbeitet, um sie den zuständigen Entscheidungsträgern vorzulegen. Auβerdem werden spezielle Studien erstellt und über akademische und schulverwaltungstechnische Angelegenheiten diskutiert, die die universitären Schulen der Sekundarstufe II betreffen.
Das Kollegialgremium besteht aus dem Rektor, der die Sitzungen einberuft und den Vorsitz inne hat, dem Generaldirektor und den Direktoren der neun Schulen der Nationalen Voruniversitären Schule, dem Koordinator der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften, dem Direktor der Akademischen Einheit des Zyklus der Sekundarstufe II der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften, sowie den Direktoren der fünf Schulen. Das Amt des Sekretärs des Kollegialgremiums übernimmt ebenfalls der Generalsekretär der Universität.
BEIRAT FÜR POSTGRADUALE STUDIEN
Der Beirat entstand in den 60er Jahren als ein Koordinationsorgan, das sich mit allgemeinen Richtlinien für die postgradualen Studien der Universität befasst.
Der Beirat begutachtet die Schaffung bzw. die Reformen von Studienplänen und –programmen für Spezialisierungs-, Master- und Promotionsstudien, und fördert die Ausarbeitung von Projekten zwischen den verschiedenen Institutionen und Fachgebieten. Auβerdem organisiert er Projekte zur Verbindung von Lehrtätigkeit und Forschung.
Der Vorsitzende des Beirates für Postgraduale Studien ist der Rektor, der diese Aufgabe auch dem Generalsekretär der UNAM oder dem Generalkoordinator für Postgraduale Studien übertragen kann. Auβerdem setzt sich der Rat zusammen aus dem Koordinator für Wissenschaftliche Forschung, dem Koordinator für Geisteswissenschaften, den Koordinatoren für Postgraduale Studien der Nationalen Schulen für Höhere Studien (ENEP), den Leitern der Abteilungen für Postgraduale Studien der Fakultäten und Schulen der UNAM und dem Direktor der Akademischen Einheit für die Zyklen der Grundständigen und der Postgradualen Studien, des Kollegialgremiums der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften.
PLANUNGSBEIRAT
Der Planungsbeirat koordiniert die Planung der einzelnen Einrichtungen der Universität und dient unter anderem auch als Beratungsorgan des Rektors. Auβerdem beschäftigt er sich mit den allgemeinen Richtlinien und bringt diesbezüglich Vorschläge für die Planung der Institution ein.
Die Mitglieder des Planungsbeirats werden vom Rektor ernannt, der den Vorsitz inne hat. Das Amt des Fachsekretärs wird von dem Generaldirektor für Planung, Evaluation und akademische Projekte ausgeübt.
Welche Mitarbeiter zur Besprechung bestimmter Angelegenheiten zu den Sitzungen eingeladen werden liegt im Ermessen des Rektors. Um für eine ständige Interaktion und Kooperation mit den verschiedenen Sektoren der mexikanischen Gesellschaft zu sorgen und diese zu festigen, wurde im Jahr 1991 vom Kollegialgremium der Direktoren der Fakultäten und Schulen die Einführung externer Beiräte beschlossen, gemischte Beratungsorgane der Fachräte. Sie arbeiten auf ehrenamtlicher Basis und bestehen aus Hochschulabsolventen und Persönlichkeiten, die sich aufgrund ihrer beruflichen Entwicklung und ihrer Erfahrung in den Fachgebieten der jeweiligen akademischen Einrichtung auszeichnen.
AKADEMISCHE BEIRÄTE
Zu den Aufgaben der akademischen Beiräte gehören die Planung, Evaluation und akademische Entscheidungsfindung mit dem Ziel, die grundlegenden Aufgaben der Universität zu unterstützen. Es gibt insgesamt vier Akademische Beiräte, die die verschiedenen Fakultäten, Schulen, Zentren, akademischen Einheiten und Institute vertreten: den Akademischen Beirat für den Bereich Physik-, Mathematik- und Ingenieurwissenschaften, den Akademischen Beirat für den Bereich Biologie und Gesundheitswissenschaften, den Akademischen Beirat für den Bereich Sozialwissenschaften und den Akademischen Beirat für den Bereich Geisteswissenschaften und Kunst.
Jeder Akademische Beirat besteht aus einem Koordinator, den Direktoren der beteiligten Einrichtungen, einem Vertreter des akademischen Personals, einem Studentenvertreter und einem Vertreter des Forschungspersonals für jeden Bereich der Einrichtungen, die zum Rat gehören. Auβerdem gibt es in jedem Akademischen Beirat einen Studentenvertreter der Akademischen Einheit für die Grundständigen und die Postgradualen Studien der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften (CCH) des jeweiligen Bereichs und zwei Lehrkräfte, die Mitglieder des Akademischen Beirats für die Schulen der Sekundarstufe II sind. Alle ordentlichen Mitglieder der Akademischen Beiräte haben einen Stellvertreter.
AKADEMISCHER BEIRAT FÜR DIE SCHULEN DER SEKUNDARSTUFE II
Der Akademische Beirat für die Schulen der Sekundarstufe II ist ein akademisches Planungs-, Evaluations- und Entscheidungsgremium, dessen Aufgabe es ist, die wesentlichen Ziele der Sekundarstufe II zu unterstützen, und die optimale Nutzung und Entwicklung der Mittel zu ermöglichen. Auβerdem hat er die Aufgabe, die akademischen Aktivitäten der Nationalen Voruniversitären Schule (ENP) mit denen der Akademischen Einheit des Zyklus der Sekundarstufe II der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften (CCH), und diese mit den Akademischen Beiräten und den beteiligten Einrichtungen abzustimmen.
Der Akademische Beirat für die Schulen der Sekundarstufe II besteht aus einem Koordinator, dem Direktor und dem Generalsekretär der Nationalen Voruniversitären Schule (ENP), dem Koordinator der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften (CCH) und dem Direktor der Akademischen Einheit des Zyklus der Sekundarstufe II,
Auβerdem gehören dem Akademischen Beirat jeweils zwei Vertreter des akademischen Personals jedes Bereichs der Nationalen Voruniversitären Schule (ENP) und des Zyklus der Sekundarstufe II der Schule für Natur- und Geisteswissenschaften (CCH) an, sowie jeweils ein Vertreter der Hochschullehrer, ein Vertreter der Forscher und ein Vertreter der Studierenden aus jedem der vier akademischen Beiräte. Alle ordentlichen Mitglieder des Beirats haben einen Stellvertreter.
BEIRAT FÜR EDV
Der Beirat für EDV ist ein Organ der Universität, das geschaffen wurde, um die Beratung im Bereich der EDV zu unterstützen. Er dient als Diskussionsforum für die EDV-Probleme der Universitätsangehörigen, beteiligt sich an der Einführung eines Entwicklungsplans, der die EDV und verwandte Fachbereiche wie Informatik, Telekomunikation und Elektronik umfasst, berät die Dienststellen der Universität bei der Aufstellung von Richtlinien für die Beschaffung und Wartung der Computer und sucht nach Möglichkeiten der Finanzierung, um den Fortschritt in der Datenverarbeitung der Universität zu ermöglichen.
Der Vorsitzende des Beirats für EDV ist der Generalsekretär der UNAM oder dessen Stellvertreter, der Fachsekretär des Komitees, der vom Rektor ernannt wird. Der Beirat für EDV setzt sich zusammen aus dem Generalsekretär, dem Verwaltungssekretär, dem Sekretär für Akademische Dienstleistungen, dem Rechtsanwalt der UNAM, dem Koordinator der Geisteswissenschaften, dem Koordinator für Wissenschaftlichen Forschung, dem Direktor des Forschungsinstituts für Angewandte Mathematik und Systeme, dem Generaldirektor für Universitäre EDV-Dienstleistungen, dem Generaldirektor für Planung, Evaluation und Akademische Projekte, sowie acht Mitgliedern der Universitätsgemeinschaft mit umfangreichen Fachkenntnissen, die vom Rektor ernannt werden, und einem Mitglied, das vom Patronat der Universität bestimmt wird.
OMBUDSSTELLE DER UNIVERSITÄT
Am 7. August 1985 gründete der Rektor Jorge Carpizo die Ombudsstelle der Universität, eine Einrichtung, die dafür zuständig ist, die notwendigen Mechanismen und Verfahren zum Schutz der individuellen Rechte einzuleiten, die das Universitätsrecht bei Handlungen, Beschlüssen und Unterlassungen gewährt, die nicht mit dem Universitätsrecht vereinbar sind, wenn sie unvernünftig, ungerecht, unangemessen oder falsch sind, oder wenn auf entsprechende Anträge nicht in einer angemessenen Zeit reagiert wird.
Die Ombudsstelle der Universität ist ein unabhängiges Organ mit dem Ziel, die Einhaltung des Universitätsrechts zu überwachen und Beschwerden der Hochschullehrer und Studierenden entgegenzunehmen, deren Rechte verletzt wurden
Die Ombudsstelle ist ein unabhängiges Organ, denn sie ist weder in der Ausführung ihrer Aufgabe noch in der Aussprechung ihrer Empfehlungen einer Autorität der Universität unterstellt, was ein unparteiisches Handeln ermöglicht.
Um ihre Aufgabe zu erfüllen, nimmt die Ombudsstelle die Beschwerden der Universitätsangehörigen entgegen, die durch Entscheidungen von Mitarbeitern oder akademischen oder administrativen Einrichtungen benachteiligt wurden, führt die entsprechenden Nachforschungen durch, klärt diejenigen auf, deren Beschwerde nicht in den Zuständigkeitsbereich dieses Organs fällt und versucht die Probleme, mit denen sie sich auseinander setzt, so zeitnah wie möglich zu lösen.
Die Ombudsstelle ist die erste mexikanische Institution, die die ehrenvollen Aufgaben eines skandinavischen Ombudsmanns ausführt.
UNIVERSITÄTSTRIBUNAL
Die vorrangige Aufgabe dieses Disziplinarorgans ist es, Zuwiderhandlungen von Angehörigen des akademischen Personals oder der Studentenschaft gegen das Universitätsrecht zur Kenntnis zu nehmen und zu ahnden.
Der Vorsitzende des Tribunals ist der dienstälteste Hochschullehrer des Fachrates der Fakultät für Rechtswissenschaften. Das Amt des Sekretärs wird vom Rechtsanwalt der UNAM ausgeübt. Als Sprecher fungiert der dienstälteste Vertreter der Professoren des Fachrates der betreffenden universitären Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um die Fakultät für Rechtswissenschaften. In diesem Fall übernimmt der dienstälteste nach dem Vorsitzenden oder der dienstälteste Vertreter des Forschungspersonals des entsprechenden Instituts dieses Amt. Wenn es um die Verantwortlichkeit von Studierenden geht, nehmen zusätzlich zwei Vertreter der Studentenschaft des Fachrats der jeweiligen Einrichtung teil, der der Studierende angehört.> |